Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Produkthaftung nach miesem Firmware-Update

Anzeige
Bei den gesetzlichen Regelungen zu Gewährleistung und Produkthaftung hat sich einiges getan, relevant ist hier insbesondere das neue europäische Produkthaftungsgesetz. Dieses ordnet nicht nur körperliche Waren, sondern auch Software als Produkt ein: Alle digitalen Dienste und Geräte, die mit digitalen Diensten verknüpft sind, fallen jetzt unter das Produkthaftungsgesetz.
Das hat positive Folgen für Verbraucher, denn die EU-Regelung verlängert die Beweislastumkehr auch für Software auf zwei Jahre nach dem Kauf. In dieser Zeit muss ein Anbieter bei Reklamationen beweisen, dass der Defekt vom Kunden verursacht wurde. Das EU-Recht muss nun ein deutsches Recht umgesetzt werden.
Im Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ klären Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Pflichten sich daraus für Gerätehersteller bei der Bereitstellung von Firmware-Updates ergeben und welche Rechte Kunden bei einem gescheiterten Update haben.
Grundlage ist der Fall von Christian S., der nach einem Windows-Update nicht mehr auf sein Notebook zugreifen kann. Mit dem Update hatte der Hersteller ein defektes Upgrade des UEFI-BIOS angestoßen, woraufhin das Notebook in einer ständigen Boot-Schleife hängenblieb. Der Support des Notebook-Herstellers betätigt den Fehler zwar, bietet S. aber lediglich einen kostenpflichtigen Austausch des Mainboards an. Wie sich herausstellt, sind außer Christian S. etliche weitere Notebook-Besitzer betroffen.
Produkthaftung durchsetzen
Wenn wie bei Christian S. telefonische Beschwerden zu keiner Lösung führen, sollte man unbedingt auf den schriftlichen Weg umsteigen, empfiehlt Rechtsanwalt Mühleis. Liefert der Hersteller dann eine Anleitung zur Abhilfe, haben Verbraucher eine Mitwirkungspflicht, können sich also nicht komplett aus der Affäre ziehen, indem sie sagen, das ist mir jetzt zu kompliziert.
Viele Kunden lassen sich von den Abwehrversuchen der Hersteller verunsichern, weiß Urs Mansmann. Sie wissen nicht, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen sollen und tragen dann am Ende den Schaden. Das muss nicht sein. Unabhängig davon empfiehlt Urs, Sicherheitsupdate grundsätzlich zeitnah einzuspielen. Warum sich Hersteller mit einem Hinweis auf der Website nicht aus der Produkthaftung befreien können, wer der korrekte Ansprechpartner im Schadensfall ist und wann Kunden ein Schadensersatz zusteht, klären wir im Podcast.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im aktuellen Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Christian S.: HP schrottet Notebooks per UEFI-Update
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast “Vorsicht, Kunde!” in den Kommentaren. Haben Sie schon einmal schlechte Erfahrungen am Black Friday gemacht?
Das c’t magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter „heiseplus.de/podcast“ bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis.
c’t ist übrigens auch bei WhatsApp!
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
► c’t Magazin
► c’t auf Mastodon
► c’t auf Instagram
► c’t auf Facebook
► c’t auf X/Twitter
► c’t auf Bluesky
► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!
Alle 14 Tage präsentiert Ihnen Deutschlands größte IT-Redaktion aktuelle Tipps, kritische Berichte, aufwendige Tests und tiefgehende Reportagen zu IT-Sicherheit & Datenschutz, Hardware, Software- und App-Entwicklungen, Smart Home und vielem mehr. Unabhängiger Journalismus ist bei c’t das A und O.
(uk)